Gesetzesänderung bremst Ökostrom aus regionalen Anlagen aus!
Liebe Kunden, seit April 2009 haben wir die Kundenendpreise unserer Naturstromtarife trotz Erhöhungen von gesetzlichen Abgaben auf gleichem Preisniveau halten können. So lange wie kein anderer Stromlieferant in Deutschland! Doch die Rahmenbedingungen für unsere Naturstromlieferung aus regionalen Anlagen sind durch den Gesetzgeber maßgeblich erschwert worden. Deshalb müssen wir unsere Preise zum 1.1.2012 anpassen. Im folgenden gehen wir auf die Gründe für die Preisanpassung ein:
1. Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1.1.2012: Die Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH war eines der ersten Unternehmen deutschlandweit, das von der Möglichkeit der sogenannten Direktvermarktung von regionalen Wind- und Wasserkraftanlagen Gebrauch gemacht hat. Je nach Naturstromprodukt wurden dabei 50-100 % des Naturstroms aus Anlagen geliefert, die normalerweise in die gesetzliche EEG-Vergütung fallen (EEG-Anlagen) - mit dem Vorteil, dass die Preise für unsere Kunden von der allgemeinen EEG-Umlage befreit waren. Diese Möglichkeit beruhte auf § 37 EEG 2009, die mit dem § 39 EEG 2012 weiterentwickelt wurde. Jedoch kommt § 39 EEG in seiner jetzigen Form einer Abschaffung dieser Art der Direktvermarktung gleich. Die extrem hohen Anforderungen der neuen Regelung im § 39 EEG machen ein Fortführen des Direktvermarktungsmodells, und damit Ökostrom aus deutschen EEG-Anlagen unmittelbar an Endkunden zu verkaufen, unmöglich! Das bedeutet für uns eine wesentliche Änderung unserer Stromherkunft und die Notwendigkeit der vollen Weitergabe der EEG-Umlage (3,589 ct/kWh netto in 2012) an unsere Kunden. Den Gesetzestext zum Nachlesen finden Sie unter http://www.bmu.de/erneuerbare_energien/downloads/doc/47585.php.
Bis zum 31.12.2011 erfolgt die Lieferung noch aus den EEG-Anlagen Windpark Waigandshain sowie dem Laufwasserkraftwerk Cramberg an der Lahn. Ab dem 1.1.2012 kommt unser Naturstrom aus deutschen, österreichischen und schweizerischen Laufwasserkraftwerken.
2. Erhöhung der Netzentgelte ab dem 1.1.2012: Ein Teil des Strompreises setzt sich aus den Gebühren zusammen, die alle Stromanbieter an den Betreiber des Stromnetzes vor Ort für die Nutzung der Leitungen zahlen müssen. Diese Gebühren werden ab dem kommenden Jahr deutlich steigen. Ursprünglich hatten die Netzbetreiber ihre Gebühren für die Nutzung ihrer Strom- und Gasnetze durch Stromlieferanten senken sollen. Der Bundesgerichtshof hatte diese Regelung aber im Sommer teilweise für ungültig erklärt und dem Gesetzgeber die Notwendigkeit einer Neuregelung überlassen. Eben diese Neuregelung blieb aber bislang aus – weswegen die Netzbetreiber nun die Gebühren ab kommendem Jahr anheben werden. Diese Anhebung fällt je nach Netzgebiet um bis zu 17 % aus. Weiterhin kostentreibend wirkt sich die Tatsache aus, dass ab dem 1.1.2012 Netzentgelte von Großkunden, die bisher bezüglich der Netznutzung priviligiert waren, auf alle Stromkunden umgelegt werden. Diese Umlage bewirkt eine Verteuerung um etwa 10 % bezogen auf die bisherigen Netzengelte. Gesetzlicher Hintergrund dieser Regelung ist der § 19, Abs. 2 StromNEV. Den Gesetzestext zum Nachlesen finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/stromnev/__19.html.
Kein anderer Stromanbieter in Deutschland hat die Kundenendpreise so lange stabil gehalten wie wir. Umso mehr bedauern wir die Notwendigkeit der Preisanpassung aufgrund gesetzlicher Vorgaben - insbesondere bei den Kunden, die sich erst vor kurzem für uns entschieden haben. Sie können sicher sein, dass wir selbst nicht von der Preiserhöhung profitieren.
Daher unsere herzliche Bitte an Sie: Bleiben und werden Sie uns treu, damit wir den guten Weg, den wir für unsere Umwelt begonnen haben, gemeinsam fortschreiten können!
Ihre Naturstrom Rheinland-Pfalz GmbH
